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Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedigungen§ 1 Angaben1. ERBRINGER VON LIEFERUNGEN ODER LEISTUNGEN NACH DIESEM VERTRAG IST DIE HBB DATENKOMMUNIKATION UND ABRECHNUNGSSYSTEME GMBH, HANNOVER. 2. INFORMATIONEN ZUM PRODUKT SOWIE ZU SUPPORT UND MÄNGELBESEITIGUNG WERDEN DURCH HBB AUF DER WEBSITE WWW.HBB-GMBH.DE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. § 2 Allgemeines – Geltungsbereich1. Diese Geschäftsbedingungen von HBB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt HBB nicht an, es sei denn, HBB hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn HBB in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen HBB und dem Kunden zur Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. 4. Sind oder werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Betrifft eine unwirksame Bestimmung ein laufendes Vertragsverhältnis, so werden die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung treffen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg und dem Vertragszweck am nächsten kommt. §3 Widerrufsrecht1. Alle Produkte der HBB, die elektronisch versandt werden (Software, Daten und Registrierungsschlüssel) und sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. 2. DEM KUNDEN STEHT – SOWEIT DER AUF DIESEN BEDINGUNGEN BASIERENDE VERTRAG UNTER AUSSCHLIESSLICHER VERWENDUNG VON FERNKOMMUNIKATIONSMITTELN ABGESCHLOSSEN WURDE – EIN WIDERRUFSRECHT ZU. DIE WIDERRUFSFRIST BEGINNT BEI DER LIEFERUNG VON WAREN AN DEM TAG IHRES EINGANGS BEIM KUNDEN, BEI DER WIEDERKEHRENDEN LIEFERUNG GLEICHARTIGER WAREN NICHT VOR DEM TAG DES EINGANGS DER ERSTEN TEILLIEFERUNG UND BEI DIENSTLEISTUNGEN NICHT VOR DEM TAG DES VERTRAGSABSCHLUSSES. 3. DAS WIDERRUFSRECHT BESTEHT NICHT BEI AUF GRUNDLAGE DIESER BEDINGUNGEN ABGESCHLOSSENEN VERTRÄGEN ZUR LIEFERUNG VON WAREN, DIE NACH KUNDENSPEZIFIKATION ANGEFERTIGT WERDEN ODER EINDEUTIG AUF DIE PERSÖNLICHEN BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN SIND ODER DIE AUF GRUND IHRER BESCHAFFENHEIT NICHT FÜR EINE RÜCKSENDUNG GEEIGNET SIND ODER SCHNELL VERDERBEN KÖNNEN ODER DEREN VERFALLSDATUM ÜBERSCHRITTEN WERDEN WÜRDE, ZUR LIEFERUNG VON AUDIO- ODER VIDEOAUFZEICHNUNGEN ODER VON SOFTWARE, SOFERN DIE GELIEFERTEN DATENTRÄGER VOM KUNDEN ENTSIEGELT WORDEN SIND. 4. DER WIDERRUF GEMÄSS ZIFFER 2 MUSS KEINE BEGRÜNDUNG ENTHALTEN UND SCHRIFTLICH, AUF EINEM DAUERHAFTEN DATENTRÄGER ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE INNERHALB VON ZWEI WOCHEN NACH BEGINN DER WIDERRUFSFRIST ERFOLGEN; ZUR FRISTWAHRUNG GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG. 5. Ist HBB aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streit und sonstige bei HBB nicht vorhersehbare und von HBB nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch wirtschaftlich zumutbare Aufwendungen nicht zu überwinden sind), nicht in der Lage, die übernommenen Leistungen rechtzeitig zu erbringen, und ist dies auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesen Fällen behält der Kunde den Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Teilleistungen, HBB auf ihren anteiligen Vergütungsanspruch. § 4 Preise – Zahlungsbedingungen – Lieferzeit1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder den als verbindlich bezeichneten Angaben auf der Bestellseite nichts anderes ergibt, gelten die Preise von HBB ab Firma, ausschließlich Versandkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt. 2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in angegebenen Preisen enthalten. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Online-Rechnung gesondert ausgewiesen. 3. Als Geschäftskunde müssen Sie zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges eine gedruckte Rechnung anfordern. 4. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen gesonderten Vereinbarung. 5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist HBB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BGB zu fordern. Kann HBB einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist HBB berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, HBB nachzuweisen, dass HBB als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HBB anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 7. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferzeiten bzw. -verpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. 8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist HBB berechtigt, den HBB entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. § 5 Nutzungsumfang der SoftwareDer Nutzungsumfang der Software richtet sich nach dem im Lizenzzertifikat eingeräumten Nutzungsrecht sowie den Bestimmungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung und/oder den allgemeinen Lizenzbestimmungen in der Software. § 6 Gefahrenübergang – Verpackungskosten – Abnahme1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Firma vereinbart. 2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten für die Entsorgung der Verpackung zu sorgen. 3. Sofern der Kunde es wünscht, wird HBB die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. § 7 Haftung für Schadensersatz1. Die Mängelhaftung von HBB richtet sich ausschließlich nach den allgemeinen Lizenzbestimmungen für die Software bzw. einer gesonderten Lizenzvereinbarung. 2. Für sonstige Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen: a) Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden in sonstigen Fällen haftet HBB nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit den Ansprüchen eine Verletzung zugrunde liegt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HBB, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von HBB, beruht. Soweit HBB oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. b) HBB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie schuldhaft, also auch bei Vorliegen nur einfacher Fahrlässigkeit, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. c) Soweit vorstehend nichts anderes geregelt, ist eine weitergehende Haftung von HBB im Rahmen der Schadensersatzhaftung in sonstigen Fällen ausgeschlossen. § 8 Allgemeine Haftungsregelungen1. KLARSTELLEND WIRD DARAUF HINGEWIESEN, DASS VORSTEHENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN KEINEM FALL DIE GESETZLICHEN ANSPRÜCHE NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ EINSCHRÄNKEN. DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT, DIE AUF EINER SCHULDHAFTEN PFLICHTVERLETZUNG VON HBB ODER EINER VORSÄTZLICHEN ODER FAHRLÄSSIGEN PFLICHTVERLETZUNG EINES VERTRETERS ODER ERFÜLLUNGSGEHILFEN VON HBB BERUHEN, WIRD DURCH VORSTEHENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT BERÜHRT. 2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten vor einer ersten Verwendung der Software prüfen muss, ob die Installation der Software zu besonderen Interferenzen mit bereits installierter Software führen könnte, und weiter für eine Sicherung seiner Daten vor der ersten Installation und während des laufenden Betriebes zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss. 3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehenden Haftungsregelungen vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 4. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber HBB ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 9 Eigentumsvorbehalt1. HBB behält sich das Eigentum am Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HBB berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie noch nicht ausgelieferte Teile des Vertragsgegenstandes zurückzubehalten. In der Rücknahme des Vertragsgegenstandes durch HBB liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, HBB hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch HBB liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. HBB ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden –abzüglich der tatsächlichen Verwertungskosten – anzurechnen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter HBB unverzüglich zu benachrichtigen, damit HBB Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, HBB die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer obsiegenden Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den HBB entstandenen Ausfall. 3. Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt HBB jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des offenen Rechnungsbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von HBB, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. HBB verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann HBB verlangen, dass der Kunde HBB die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 4. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, HBB nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt HBB das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde HBB anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für HBB. 5. HBB verpflichtet sich, die HBB zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierende Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt HBB. § 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort – sonstige Bestimmungen1. Es gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Die Anwendung der „Convention for the International Sale of Goods“ (CISG) vom 11.04.1980 in ihrer jeweils gültigen Fassung ist ausgeschlossen. 2. Als Gerichtsstand wird, soweit der Kunde Kaufmann oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hannover vereinbart; ferner ist Hannover soweit gesetzlich zulässig Erfüllungsort. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gerichtsstandsregelung. 3. Die Rechte und Pflichten aus einer auf Grundlage dieser Bedingungen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung können ohne vorherige schriftliche Einwilligung von HBB nicht auf Dritte übertragen werden. Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbestimmungen, Stand: 07.09.2006
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